Vertragsbedingungen – KI-generierte Inhalte
§ 1 Gegenstand der Leistung
(1) Der Anbieter generiert digital erzeugte Bilder und Videos, insbesondere Produktdarstellungen, Werbevisualisierungen und individuell generierte Medieninhalte (generierter Inhalt) als Alternative zu herkömmlichen Stockmaterialien, die ganz oder teilweise mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) und weiteren digitalen Werkzeugen erstellt werden.
(2) Die erbrachte Leistung stellt eine Dienstleistung im Bereich digitale Medienproduktion dar, nach Anforderung und Beschreibung des Kunden, mittels KI einen entsprechenden Inhalt zu generieren.
§ 2 Nutzung
(1) Nach derzeitiger Rechtslage können keine (Nutzungs-) Rechte, weder exklusiv, zeitlich noch räumlich, am generierten Inhalt übertragen werden.
(2) Gemäß den eingesetzten KI-Systemen ist eine Nutzung im folgenden Umfang möglich:
- die kommerzielle Nutzung in Online-, Print-, Film-, Social-Media- und Werbemedien,
- die Bearbeitung, Veränderung, Kürzung, Kombination und Veröffentlichung,
- die Integration in Produkte, Präsentationen und Marketingmaßnahmen.
(3) Aufgrund der Funktionsweise von KI-Systemen kann der Anbieter nicht gewährleisten, dass nicht zufällig ähnliche oder vergleichbare Inhalte von Dritten erzeugt werden. Ein Alleinstellungsanspruch besteht daher nicht.
(4) Sofern die generierten Inhalte reale Personen (z. B. Models) zeigen, gelten mögliche Nutzungsrechte ausschließlich im Rahmen der vom Anbieter erworbenen Buyouts bzw. Lizenzvereinbarungen mit der jeweiligen Modelagentur. Eine weitergehende Nutzung ist nur zulässig, wenn sie durch die ursprüngliche Vereinbarung gedeckt ist oder vom Rechteinhaber schriftlich genehmigt wurde.
(5) Sollte an dem generierten Inhalt ein Urheberrecht bestehen, verzichtet der Urheber auf sein Recht auf Urheberbezeichnung.
§ 3 Hinweise zur KI-Erstellung
(1) Die generierten Inhalte werden unter Verwendung von KI-Systemen (z. B. DALL·E, Midjourney, Runway, Pika, Stable Diffusion) erstellt oder bearbeitet.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die generierten Inhalte vor Veröffentlichung auf mögliche Rechte Dritter (z. B. Marken, Designs, Persönlichkeitsrechte) zu prüfen.
§ 4 Kennzeichnungspflicht
(1) Die Agentur verpflichtet sich, die generierten Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Metadaten, Wasserzeichen) zu kennzeichnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor einer weiteren Verwendung der generierten Inhalte eine mögliche weitere rechtliche Kennzeichnung zu prüfen und umzusetzen.
§ 5 Haftung
(1) Die Parteien haften jeweils nach den gesetzlichen Vorgaben.
(2) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verletzungen von Rechten Dritter entstehen. Dies umfasst auch die Erstattung aller Kosten, die dem Anbieter durch die Rechtsverteidigung entstehen.
§ 6 Vergütung & Lieferung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung.
(2) Die Lieferung der digitalen Inhalte erfolgt nach Zahlungseingang per Download-Link, E-Mail oder anderem elektronischen Weg.
§ 7 Mängel
(1) Mit Bezahlung der Rechnung gilt die Dienstleistung als mangelfrei abgenommen.
(2) Abweichungen in Stil, Farbe, Bewegung oder Detail, die auf die Arbeitsweise von KI-Systemen zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar.
(3) Bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung verpflichtet sich der Kunde den Anbieter von seiner Leistungserbringung zu entbinden.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Vertragsbedingungen ist Nürnberg.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: 05. November 2025
Hennig Agentur für Kommunikation GmbH
Allersberger Straße 85
90461 Nürnberg
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